Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anwendungsbereich
noord transport UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden noord transport) bietet Dienstleistungen im Rahmen der urbanen Logistik, hierbei insbesondere die Beförderung von Frachten mit dem Fahrrad oder Lastenrad. Auf diese Beförderungen sind, soweit in diesen AGB keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, die §§ 407-449 HGB sowie im Falle des grenzüberschreitenden Verkehrs, die CMR anwendbar. Von diesen AGB abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
Serviceumfang
Der von noord transport gebotene Service umfasst Abholung, Transport und Zustellung der Sendungen. Hiervon abweichende Dienstleistungen können gesondert vereinbart werden.
Zeitlich bestimmte Liefertermine müssen ausdrücklich mit der Disposition vereinbart werden. Es ist jeweils nur die Einhaltung vereinbarter oder speziell gebuchter Liefertermine geschuldet. Durch Höhere Gewalt wird noord transport von solchen Lieferterminen entbunden.
Auftrag
Aufträge sind formlos gültig.
Verpackung und Übergabe der Sendung
Erfordert die Fracht eine besondere Verpackung, liegt es im Aufgabenbereich des Auftraggebers, die Verpackung vorzunehmen, dass sie Transportgut und Auftragnehmer vor Schäden schützt. Insbesondere große, wasserempfindliche Güter sind dem Wetter und dem Transport angemessen zu verpacken. noord transport obliegt keine Prüfung der Verpackung, er behält sich das Recht hierzu sowie die Ablehnung des Gutes jedoch vor. Bei erkannter Beschädigung der Fracht oder seiner Verpackung, nimmt noord transport die Fracht nur unter schriftlicher Bestätigung des Zustandes der Fracht an.
Das Transportgut muss, soweit es eine von der Normalen abweichende Behandlung erfordert, gesondert gekennzeichnet sein. Die Disposition muss über die Besonderheit sowie alle Faktoren, die für die erfolgreiche Durchführung des Auftrages wesentlich sind (insbesondere Inhalt, Art, Menge, Adresse, Termin, Gewicht) rechtzeitig informiert werden. Im Falle des Transportes gefährlicher Güter, muss der Auftraggeber noord transport Art der Gefahr und eventuell erforderliche Maßnahmen vor der Übergabe in schriftlicher Form mitteilen.
Einzelheiten der Auslieferungen müssen der Disposition mitgeteilt werden. Werden keine Verfügungen bezüglich der Auslieferung getroffen, können die Sendungen an weitere unter der Empfangsadresse angetroffene Personen ausgehändigt oder im Falle des nicht Antreffens im Briefkasten eingeworfen werden.
Hindernisse bezüglich der Auslieferung liegen im Risikobereich des Auftraggebers, soweit sie nicht durch noord transport zu vertreten sind. noord transport teilt dem Auftraggeber alle Hindernisse unverzüglich mit. Bei Abholung oder Auslieferung entstehende Wartezeiten unterliegen als Standzeiten der Vergütung durch den Auftraggeber.
Mit Auslieferung gilt die Beförderung als beendet. Die Anforderung einer Empfangsbestätigung ist der Disposition ausdrücklich mitzuteilen. Eine solche wird je nach Vereinbarung, im Normalfall aber innerhalb von einer Woche, ausgehändigt. Eine detaillierte Auflistung aller Auslieferungen auf der Rechnung erfolgt.
Ausschluss und Beschränkung der Beförderung
Güter, die nicht in einem dem Transportwege und der natürlichen Gegebenheit des Gutes angemessenen Weise verpackt sind, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Gefahrengüter. Lebende Tiere, Pflanzen und Personen sowie verderbliche und temperaturempfindliche Güter werden nicht, beziehungsweise nur nach vorheriger Absprache und auf Risiko des Auftraggebers befördert. Güter deren Transport nach geltendem Recht verboten ist, sind ausgeschlossen.
Güter, welche die Umwelt, andere Sachen oder Personen in irgendeiner Weise gefährden können, werden nicht befördert. Dies gilt für Dritte, Dinge sowie Mitarbeiter und Eigentum von noord transport.
Güter von besonderem Wert werden nur befördert soweit der Auftraggeber vor Auftragsbeginn eine den Wert umfassende Versicherung schriftlich erklärt hat oder von dieser Klausel abweichende Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
noord transport ist berechtigt Sendungen zu öffnen und zu prüfen, soweit dies nicht im Vorwege schriftlich ausgeschlossen wurde. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Die Annahme von Frachten, die nicht ausreichend adressiert, verpackt, gekennzeichnet, oder aber nicht für die Form des Transportes geeignet oder nicht im notwendigen Maße dokumentiert sind, steht im Ermessen des Auftragnehmers. Ist eine Fracht zur Beförderung angenommen, die nach den oben genannten Punkten von der Beförderung ausgeschlossen ist, behält sich noord transport vor diese dem Versendenden, auf dessen Kosten, zu retournieren.
Zahlungsmodalitäten
Bei der Erstbestellung wird im Normalfall das Entgeld mit Auftragabgabe per Paypal oder bar bei Inempfangnahme des Gutes fällig. Die Zahlung per Rechnung ist nach Absprache gewünscht. Die Zahlungfrist beträgt 14 Tage, soweit bei Vertragsschluss nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Nichtleitung der fälligen Zahlung wird ein Verzugszins in banküblicher Höhe, mindestens aber 0,75% über dem Basiszinssatz. Mahnkosten betragen 3 € für die 1. Mahnung, 10 € für die 2. Mahnung und 15 € für alle weiteren Mahnungen.
Schadensanzeige und Verlust
Schäden an der Fracht müssen noord transport nach Ablieferung schriftlich angezeigt werden. Erkennbare äußere Schäden oder Verlust müssen durch den Empfänger direkt, nicht erkennbare innerhalb von 7 Tagen angezeigt werden. Liegt eine solche Anzeige nicht vor, gilt die Vermutung, dass der Zustand der Fracht vertragsgemäß erfolgt ist.
Haftung
noord transport beschränkt die Haftung für Beschädigung und Verlust von Gütern, soweit nicht durch gesonderte, schriftliche Vereinbarung oder Gesetz hiervon abweichend geregelt, auf eine Summe von 2.500 €. noord transport verfügt über eine Betriebshaftpflicht- sowie eine Frachtführerhaftpflichtversicherung.
Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Kiel vereinbart.